In einer von D&O-Versicherungen für Führungskräfte von Unternehmen (Manager, Geschäftsführer) bedeutsamen Entscheidung hat der BGH klargestellt, dass AGB-Klauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die für den Fall der Insolvenz ein sofortiges Ende des Versicherungsschutzes vorsehen, unwirksam sind. Auch im Fall des Eintritts der Insolvenz gelte die Mindestkündigungsfrist von einem Monat gemäß § 11 VVG. (BGH, Urteil v. … BGH stärkt Versicherungsschutz von Führungskräften
D&O Versicherungen enden nicht automatisch bei Insolvenz weiterlesen
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