Insolvenzverfahren
Mit hoher Effizienz und persönlichem Einsatz
das beste Ergebnis erreichen
Unser Anspruch ist es in jedem Verfahren mit hoher Qualität und Effizienz sowie persönlichem Einsatz das bestmögliche Ergebnis zu erreichen.
Wir sind seit 2006 regelmäßig für die Insolvenzgerichte Karlsruhe, Baden-Baden, Pforzheim und Tübingen als Insolvenzverwalter tätig.
Insolvenzplanverfahren, Eigenverwaltung und Sachwaltung in Firmen- und Konzernverfahren mit bis zu 1000 Mitarbeitern.
Unseren Qualitätsanspruch sichern wir seit 2008 fortlaufend durch eine zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem DIN EN ISO 9001:2015 sowie ISO INSOLV.
Informationen
Merkblätter und Formulare
Nach den Regelungen der Insolvenzordnung haben die Gläubiger eines Insolvenzverfahrens das Recht sich über den Stand des Insolvenzverfahrens zu informieren. Dies kann ausschließlich über eine persönliche Akteneinsicht beim Insolvenzgericht erfolgen. Telefonische oder schriftliche Auskünfte können auf Grund der großen Menge der an den Insolvenzverfahren Beteiligten weder durch das Insolvenzgericht, noch durch den Insolvenzverwalter gegeben werden. Wir bitten insoweit um Ihr Verständnis.
Um Sie dennoch über den aktuellen Stand des Insolvenzverfahrens zu informieren, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, die Informationen online abzurufen. Diese Möglichkeit besteht ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Hierzu teilen wir allen uns bekannten Gläubigern bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens einen Zugangs-PIN mit. Mit diesem können sie Ihre Forderung anmelden und die dem Insolvenzgericht regelmäßig übersandten Berichte einsehen.
Diese werden nach dem Berichts- und Prüfungstermin am Anfang des Insolvenzverfahrens und danach je nach Verfahren in halbjährlichen bis jährlichen Abständen eingestellt. Wir bitten Sie von schriftlichen oder telefonischen Sachstandsanfragen abzusehen. Falls Ihnen kein Zugangs-PIN mitgeteilt wurde, fordern Sie diesen schriftlich oder per E-Mail unter Nachweis Ihrer Gläubigerstellung bei uns an. Sollte einmal ein Bericht nach Ablauf der üblichen Zeiten nicht online verfügbar sein, bitten wir Sie uns hierauf per E-Mail aufmerksam zu machen.
Sollten Sie darüberhinausgehende wichtige Mitteilungen zum Insolvenzverfahren haben, bitten wir Sie diese uns schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen.
Besonderheiten für die Beteiligten entnehmen Sie bitte den folgenden Merkblättern:
GIS 4.0 – Anleitung für Gläubiger
Merkblatt Restschuldbefreiung
Merkblatt Freigabe Selbständige Tätigkeit
Restschuldbefreiung
Insolvenzgeldantrag Arbeitnehmer
Merkblatt zur Forderungsanmeldung des Insolvenzgerichts