Neues zum Wohnungseigentumsrecht (WEG)

Seit dem 1. Dezember 2020 gilt das neue Wohnungseigentumsrecht, das grundlegende Rechtsänderungen enthält. So wird der Verwalter zum gesetzlichen Vertreter der Eigentümergemeinschaft. Um die Anpassung an den technischen Fortschritt zu erleichtern, wurde die bauliche Veränderung als streng geregelte Ausnahme zum Regelfall der baulichen Maßnahme weiterentwickelt.

Neues zur HOAI

Am 1. Januar 2021 tritt die Neufassung der HOAI in Kraft. Die HOAI bleibt weitgehend erhalten. Entfallen ist die bisherige zentrale und vom EuGH angegriffene Regelung des § 7 HOAI zu den Mindest- und Höchstsätzen als verbindliches Preisrecht. Nur für den Fall, dass keine wirksame Honorarvereinbarung getroffen wurde, greift die gesetzliche Fiktion über die Geltung […]